18 C 309/17•Amtsgericht Heinsberg, 2018-05-28, 18 C 309/17
Amtsgericht Heinsberg, 2018-05-28, 18 C 309/17
18 C 309/17Gericht erster Instanz28.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 18 C 309/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-28
Aktenzeichen: 18 C 309/17
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2018:0528.18C309.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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