19 C 208/18•Amtsgericht Heinsberg, 2018-12-12, 19 C 208/18
Amtsgericht Heinsberg, 2018-12-12, 19 C 208/18
19 C 208/18Gericht erster Instanz12.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Heinsberg — 19 C 208/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-12
Aktenzeichen: 19 C 208/18
ECLI: ECLI:DE:AGHS:2018:1212.19C208.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 19 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 429,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.4.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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