Amtsgericht Heinsberg, 2019-02-27, 35 C 83/18

35 C 83/18Gericht erster Instanz27.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Heinsberg — 35 C 83/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-27

Aktenzeichen: 35 C 83/18

ECLI: ECLI:DE:AGHS:2019:0227.35C83.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 35

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.612,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 255,85 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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