5 F 131/02•Amtsgericht Marsberg, 2002-06-17, 5 F 131/02
Amtsgericht Marsberg, 2002-06-17, 5 F 131/02
5 F 131/02Gericht erster Instanz17.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marsberg — 5 F 131/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-17
Aktenzeichen: 5 F 131/02
ECLI: ECLI:DE:AGHSK1:2002:0617.5F131.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Die elterliche Sorge für das Kind B, geboren am 00.00.0000 wird der Kindesmutter Frau E übertragen.
Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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