Amtsgericht Marsberg, 2004-10-13, 1 C 22/04

1 C 22/04Gericht erster Instanz13.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marsberg — 1 C 22/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-13

Aktenzeichen: 1 C 22/04

ECLI: ECLI:DE:AGHSK1:2004:1013.1C22.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 1

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 09. März 2004 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in derselben Höhe leistet.

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