Amtsgericht Marsberg, 2005-11-21, 5 F 186/05

5 F 186/05Gericht erster Instanz21.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marsberg — 5 F 186/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-21

Aktenzeichen: 5 F 186/05

ECLI: ECLI:DE:AGHSK1:2005:1121.5F186.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Gegen die Kindesmutter wird ein Zwangsgeld in Höhe von 40,00 € festgesetzt.

Im Übrigen werden die Anträge des Kindesvaters zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 80,00 € festgesetzt.

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