5 F 186/05•Amtsgericht Marsberg, 2005-11-21, 5 F 186/05
Amtsgericht Marsberg, 2005-11-21, 5 F 186/05
5 F 186/05Gericht erster Instanz21.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marsberg — 5 F 186/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-21
Aktenzeichen: 5 F 186/05
ECLI: ECLI:DE:AGHSK1:2005:1121.5F186.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Gegen die Kindesmutter wird ein Zwangsgeld in Höhe von 40,00 € festgesetzt.
Im Übrigen werden die Anträge des Kindesvaters zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 80,00 € festgesetzt.
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