5 F 205/08•Amtsgericht Marsberg, 2008-11-11, 5 F 205/08
Amtsgericht Marsberg, 2008-11-11, 5 F 205/08
5 F 205/08Gericht erster Instanz11.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marsberg — 5 F 205/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-11
Aktenzeichen: 5 F 205/08
ECLI: ECLI:DE:AGHSK1:2008:1111.5F205.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Mutter B. wird folgender Teilbereich der elterlichen Sorge für ihren Sohn O. entzogen:
Regelung des Umgangs zwischen dem Vater, C., und seinem Sohn O sowie das auf den Zeitraum der Durchführung des Umgangs beschränkte Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Zur Ergänzungspflegerin wird Frau Dipl.-Sozialarbeiterin Y.,
bestellt (Umgangspflegerin).
Die Ergänzungspflegerin übt die Pflegschaft berufsmäßig aus.
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