4 M 751/15•Amtsgericht Medebach, 2015-12-14, 4 M 751/15
Amtsgericht Medebach, 2015-12-14, 4 M 751/15
4 M 751/15Gericht erster Instanz14.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Medebach — 4 M 751/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-14
Aktenzeichen: 4 M 751/15
ECLI: ECLI:DE:AGHSK2:2015:1214.4M751.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung
Tenor
Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 28.09.15 zu übernehmen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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