4 M 57/17•Amtsgericht Medebach, 2017-02-10, 4 M 57/17
Amtsgericht Medebach, 2017-02-10, 4 M 57/17
4 M 57/17Gericht erster Instanz10.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Medebach — 4 M 57/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-10
Aktenzeichen: 4 M 57/17
ECLI: ECLI:DE:AGHSK2:2017:0210.4M57.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
wird der Gerichtsvollzieher angewiesen, den Zwangsvollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 13.12.2016 durchzuführen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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