Amtsgericht Medebach, 2017-02-10, 4 M 57/17

4 M 57/17Gericht erster Instanz10.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Medebach — 4 M 57/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-10

Aktenzeichen: 4 M 57/17

ECLI: ECLI:DE:AGHSK2:2017:0210.4M57.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

wird der Gerichtsvollzieher angewiesen, den Zwangsvollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 13.12.2016 durchzuführen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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