Amtsgericht Medebach, 2017-03-22, 3 C 105/16

3 C 105/16Gericht erster Instanz22.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Medebach — 3 C 105/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-22

Aktenzeichen: 3 C 105/16

ECLI: ECLI:DE:AGHSK2:2017:0322.3C105.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Der folgende in der Eigentümerversammlung vom 11.06.2016 gefasste Beschluss wird für nichtig erklärt:

  • TOP 2 der Versammlungsniederschrift mit folgendem Wortlaut: „Haus 24: Die Instandhaltungsrücklage für 2016 wird einstimmig auf 5.000 EUR festgesetzt. Die Wirtschaftspläne 2016 werden im Punkt : Rücklage geändert und von allen Eigentümern einstimmig genehmigt."

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 14 % und die Beklagten zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.