3 C 105/16•Amtsgericht Medebach, 2017-03-22, 3 C 105/16
Amtsgericht Medebach, 2017-03-22, 3 C 105/16
3 C 105/16Gericht erster Instanz22.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Medebach — 3 C 105/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-22
Aktenzeichen: 3 C 105/16
ECLI: ECLI:DE:AGHSK2:2017:0322.3C105.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Der folgende in der Eigentümerversammlung vom 11.06.2016 gefasste Beschluss wird für nichtig erklärt:
- TOP 2 der Versammlungsniederschrift mit folgendem Wortlaut: „Haus 24: Die Instandhaltungsrücklage für 2016 wird einstimmig auf 5.000 EUR festgesetzt. Die Wirtschaftspläne 2016 werden im Punkt : Rücklage geändert und von allen Eigentümern einstimmig genehmigt."
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 14 % und die Beklagten zu 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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