3 C 125/09•Amtsgericht Schmallenberg, 2009-11-13, 3 C 125/09
Amtsgericht Schmallenberg, 2009-11-13, 3 C 125/09
3 C 125/09Gericht erster Instanz13.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schmallenberg — 3 C 125/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-13
Aktenzeichen: 3 C 125/09
ECLI: ECLI:DE:AGHSK3:2009:1113.3C125.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 115,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2009 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 84 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 16 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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