5 Ds-213 Js 38/12-22/17•Amtsgericht Schmallenberg, 2017-10-09, 5 Ds-213 Js 38/12-22/17
Amtsgericht Schmallenberg, 2017-10-09, 5 Ds-213 Js 38/12-22/17
5 Ds-213 Js 38/12-22/17Gericht erster Instanz09.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schmallenberg — 5 Ds-213 Js 38/12-22/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-09
Aktenzeichen: 5 Ds-213 Js 38/12-22/17
ECLI: ECLI:DE:AGHSK3:2017:1009.5DS213JS38.12.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Tenor
Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 263, 25 Abs. 2, 53, 56 StGB
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