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6 OWi-211 Js 4/21 OWi-1/20•Amtsgericht Schmallenberg, 2021-02-17, 6 OWi-211 Js 4/21 OWi-1/20
6 OWi-211 Js 4/21 OWi-1/20Gericht erster Instanz17.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 6 OWi-211 Js 4/21 OWi-1/20
ECLI: ECLI:DE:AGHSK3:2021:0217.6OWI211JS4.21OWI1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Der Betroffene wird wegen Nichttragens einer Alltagsmaske in geschlossenem Räumlichkeiten im öffentlichen Raum zu einer Geldbuße von 150,00 Euro verurteilt.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Angewandte Vorschriften:§§ 1 Abs. 5, 3 Abs. 2 Nr. 1, 18 Abs. 2 Nr. 2 CoronaSchVO in der Fassung vom 30.10.2020; 28 Abs. 1, 32, 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG in der Fassung vom 19.06.2020.
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