4 M 686/15•Amtsgericht Halle, 2015-08-07, 4 M 686/15
Amtsgericht Halle, 2015-08-07, 4 M 686/15
4 M 686/15Gericht erster Instanz07.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Halle — 4 M 686/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-07
Aktenzeichen: 4 M 686/15
ECLI: ECLI:DE:AGHW:2015:0807.4M686.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung
Tenor
wird der zuständige Gerichtsvollzieher angewiesen, den Vollstreckungsauftrag des Gläubigers vom 27.02.2015 fortzuführen und nicht aufgrund des ärztlichen Attestes vom 21.04.2015 einzustellen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Schuldner.
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