Amtsgericht Halle, 2015-08-07, 4 M 686/15

4 M 686/15Gericht erster Instanz07.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Halle — 4 M 686/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-07

Aktenzeichen: 4 M 686/15

ECLI: ECLI:DE:AGHW:2015:0807.4M686.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

wird der zuständige Gerichtsvollzieher angewiesen, den Vollstreckungsauftrag des Gläubigers vom 27.02.2015 fortzuführen und nicht aufgrund des ärztlichen Attestes vom 21.04.2015 einzustellen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Schuldner.

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