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12 M 1298/19•Amtsgericht Halle, 2020-06-30, 12 M 1298/19
12 M 1298/19Gericht erster Instanz30.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-30
Aktenzeichen: 12 M 1298/19
ECLI: ECLI:DE:AGHW:2020:0630.12M1298.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
wird in Ergänzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Halle (Westf.) vom 20.12.2019 - 12 M 1298/19 - gemäß § 850h ZPO angeordnet, dass die Drittschuldnerin den Schuldner bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages so zu behandeln hat, als würde das Einkommen fiktiv nach Steuerklasse IV (vier) versteuert werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner § 788 ZPO. Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.
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