2 C 582/95•Amtsgericht Höxter, 1996-04-23, 2 C 582/95
Amtsgericht Höxter, 1996-04-23, 2 C 582/95
2 C 582/95Gericht erster Instanz23.04.1996
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Höxter — 2 C 582/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-23
Aktenzeichen: 2 C 582/95
ECLI: ECLI:DE:AGHX1:1996:0423.2C582.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.722,97 DM nebst 6,75 % Zinsen für die Zeit vom 16.12.1994 bis 30.4.1995, 6,25 % für die Zeit vom 1.5.bis 30.8.1995 und 6 % Zinsen seit dem 1.9.1995 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 9.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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