10 C 124/05•Amtsgericht Höxter, 2005-04-27, 10 C 124/05
Amtsgericht Höxter, 2005-04-27, 10 C 124/05
10 C 124/05Gericht erster Instanz27.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Höxter — 10 C 124/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-27
Aktenzeichen: 10 C 124/05
ECLI: ECLI:DE:AGHX1:2005:0427.10C124.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Verfügungskläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Sicherheit darf auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes geleistet werden.
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