3 VI 131/10•Amtsgericht Höxter, 2010-07-30, 3 VI 131/10
Amtsgericht Höxter, 2010-07-30, 3 VI 131/10
3 VI 131/10Gericht erster Instanz30.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Höxter — 3 VI 131/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-30
Aktenzeichen: 3 VI 131/10
ECLI: ECLI:DE:AGHX1:2010:0730.3VI131.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 3
Tenor
wird der Antrag der Beteiligten zu 1. vom 03. Mai 2010 auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten werden der Antragstellerin und Beteiligten zu 1. auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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