Amtsgericht Höxter, 2010-07-30, 3 VI 131/10

3 VI 131/10Gericht erster Instanz30.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Höxter — 3 VI 131/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-30

Aktenzeichen: 3 VI 131/10

ECLI: ECLI:DE:AGHX1:2010:0730.3VI131.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 3

Tenor

wird der Antrag der Beteiligten zu 1. vom 03. Mai 2010 auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten werden der Antragstellerin und Beteiligten zu 1. auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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