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10 C 154/21•Amtsgericht Höxter, 2021-10-13, 10 C 154/21
10 C 154/21Gericht erster Instanz13.10.2021
Eine Belegeinsicht des Mieters in den Räumlichkeiten des Vermieters ist unzumutbar, wenn die Räumlichkeiten 65 km von der Wohnung des Mieters entfernt sind.
Entscheidungsdatum: 2021-10-13
Aktenzeichen: 10 C 154/21
ECLI: ECLI:DE:AGHX1:2021:1013.10C154.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Eine Belegeinsicht des Mieters in den Räumlichkeiten des Vermieters ist unzumutbar, wenn die Räumlichkeiten 65 km von der Wohnung des Mieters entfernt sind.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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