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4 Ds 267/21•Amtsgericht Höxter, 2022-05-25, 4 Ds 267/21
4 Ds 267/21Gericht erster Instanz25.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-25
Aktenzeichen: 4 Ds 267/21
ECLI: ECLI:DE:AGHX1:2022:0525.4DS267.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Angeklagte wird wegen Untauglichmachung zum Wehrdienst zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,00 EUR verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 17 Abs. 1 WStG, 13 StGB
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