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13 F 69/20•Amtsgericht Brakel, 2021-06-07, 13 F 69/20
13 F 69/20Gericht erster Instanz07.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-07
Aktenzeichen: 13 F 69/20
ECLI: ECLI:DE:AGHX2:2021:0607.13F69.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Famliengericht
Der Vergleich des Amtsgerichts Brakel vom 20.09.2007 zu Aktenzeichen 2 F 186/07 wird dahingehend abgeändert, dass der Antragssteller ab dem 01.09.2021 keinen Trennungsunterhalt mehr schuldet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf 5400,- Euro festgesetzt.
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