42 C 438/88•Amtsgericht Iserlohn, 1988-10-28, 42 C 438/88
Amtsgericht Iserlohn, 1988-10-28, 42 C 438/88
42 C 438/88Gericht erster Instanz28.10.1988
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Iserlohn — 42 C 438/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-10-28
Aktenzeichen: 42 C 438/88
ECLI: ECLI:DE:AGIS:1988:1028.42C438.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.482,93 DM und 4 % Zinsen seit dem 19.08.1988 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
oder Hinterlegung von 1.600,-- DM abwenden, falls der Kläger
nicht Sicherheit in derselben Höhe leistet
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