Amtsgericht Iserlohn, 2007-09-20, 43 C 510/03

43 C 510/03Gericht erster Instanz20.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 43 C 510/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-20

Aktenzeichen: 43 C 510/03

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2007:0920.43C510.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivil

Tenor

Unter Klageabweisung im übrigen wird die Beklagte verurteilt, der Klägerin 4.868,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 886,33 € seit dem 08.12.2003, aus weiteren 237,81 € seit dem 03.03.2004, aus weiteren 792,70 € seit dem 01.01.2005, aus weiteren 951,24 € seit dem 03.12.2006 sowie aus 396,35 € seit dem 03.05.2007, aus weiteren 951,24 € seit dem 03.12.2006 sowie aus 396,35 € seit dem 03.05.2007 und aus 149,23 € seit dem 03.07.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 8 % der Klägerin und zu 92% der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe von 800,-- € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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