Amtsgericht Iserlohn, 2009-12-09, 42 C 496/06

42 C 496/06Gericht erster Instanz09.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 42 C 496/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: 42 C 496/06

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2009:1209.42C496.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

    1. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 3.254,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2006 zu zahlen.
    1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 1.193,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2006 zu zahlen.
    1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 366,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2006 und die Beklagte zu 2) darüber hinaus weitere 16,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 24% und der Beklagte zu 1) darüber hinaus zu weiteren 42%, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 11 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin zu 7 %, die Gerichtskosten tragen der Beklagte zu 1) zu 66% und die Beklagte zu 2) zu 24% und die Klägerin zu 10%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen den Beklagten zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagten zu 2) bleibt vorbehalten die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrtages abzuwenden, es sei denn, dass die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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