42 C 439/08•Amtsgericht Iserlohn, 2011-06-10, 42 C 439/08
Amtsgericht Iserlohn, 2011-06-10, 42 C 439/08
42 C 439/08Gericht erster Instanz10.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Iserlohn — 42 C 439/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: 42 C 439/08
ECLI: ECLI:DE:AGIS:2011:0610.42C439.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.460,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 15.05.2008 sowie weitere 543,59 EUR vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Streithelfer selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.