9 Ls 4/11•Amtsgericht Iserlohn, 2011-10-11, 9 Ls 4/11
Amtsgericht Iserlohn, 2011-10-11, 9 Ls 4/11
9 Ls 4/11Gericht erster Instanz11.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Iserlohn — 9 Ls 4/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-11
Aktenzeichen: 9 Ls 4/11
ECLI: ECLI:DE:AGIS:2011:1011.9LS4.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Jugendschöffengericht
Tenor
Die Erinnerung der Staatskasse vom 18.05.2011 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
Der Verfahrenswert wird auf 282,03 Euro festgesetzt.
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