Amtsgericht Iserlohn, 2017-10-12, 43 C 112/17

43 C 112/17Gericht erster Instanz12.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 43 C 112/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-12

Aktenzeichen: 43 C 112/17

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2017:1012.43C112.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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