43 C 112/17•Amtsgericht Iserlohn, 2017-10-12, 43 C 112/17
Amtsgericht Iserlohn, 2017-10-12, 43 C 112/17
43 C 112/17Gericht erster Instanz12.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Iserlohn — 43 C 112/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-12
Aktenzeichen: 43 C 112/17
ECLI: ECLI:DE:AGIS:2017:1012.43C112.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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