43 C 391/17•Amtsgericht Iserlohn, 2018-04-11, 43 C 391/17
Amtsgericht Iserlohn, 2018-04-11, 43 C 391/17
43 C 391/17Gericht erster Instanz11.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Iserlohn — 43 C 391/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-11
Aktenzeichen: 43 C 391/17
ECLI: ECLI:DE:AGIS:2018:0411.43C391.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 370,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2017 zuzahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte Dr. B, E & Partner über 83,54 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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