Amtsgericht Iserlohn, 2018-04-11, 43 C 391/17

43 C 391/17Gericht erster Instanz11.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 43 C 391/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-11

Aktenzeichen: 43 C 391/17

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2018:0411.43C391.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 370,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2017 zuzahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte Dr. B, E & Partner über 83,54 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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