Amtsgericht Iserlohn, 2019-08-08, 41 C 34/19

41 C 34/19Gericht erster Instanz08.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Iserlohn — 41 C 34/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-08

Aktenzeichen: 41 C 34/19

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2019:0808.41C34.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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