4 C 516/04•Amtsgericht Jülich, 2005-02-08, 4 C 516/04
Amtsgericht Jülich, 2005-02-08, 4 C 516/04
4 C 516/04Gericht erster Instanz08.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Jülich — 4 C 516/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-08
Aktenzeichen: 4 C 516/04
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2005:0208.4C516.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 4 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Gebührenansprüchen der Rechtsan-wälte XX1, gemäß Rechnung vom 08.10.2004 in Höhe von 77,14 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Auf einen Tatbestand wird gemäß § 313 a ZPO verzichtet.
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