9 C 336/19•Amtsgericht Jülich, 2019-12-20, 9 C 336/19
Amtsgericht Jülich, 2019-12-20, 9 C 336/19
9 C 336/19Gericht erster Instanz20.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Jülich — 9 C 336/19 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-20
Aktenzeichen: 9 C 336/19
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2019:1220.9C336.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: das Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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