Amtsgericht Jülich, 2019-12-20, 9 C 336/19

9 C 336/19Gericht erster Instanz20.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Jülich — 9 C 336/19 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-20

Aktenzeichen: 9 C 336/19

ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2019:1220.9C336.19.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: das Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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