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6 XVII 127/09•Amtsgericht Jülich, 2024-06-27, 6 XVII 127/09
6 XVII 127/09Gericht erster Instanz27.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-27
Aktenzeichen: 6 XVII 127/09
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2024:0627.6XVII127.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Betreuungsgericht
wird der Aufgabenbereich der Betreuerin Frau J. erweitert. Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenbereiche:
vermögensrechtliche Angelegenheiten
Leistungsträger- und Behördenangelegenheiten
Gesundheitsfürsorge
Der Betroffene bedarf weiterhin zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich vermögensrechtliche Angelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).
Die bestehende Betreuung wird gleichzeitig verlängert.
Das Gericht wird spätestens am 27.06.2031 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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