309 (305) F 119/77•Amtsgericht Köln, 1979-02-16, 309 (305) F 119/77
Amtsgericht Köln, 1979-02-16, 309 (305) F 119/77
309 (305) F 119/77Gericht erster Instanz16.02.1979
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 309 (305) F 119/77 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1979-02-16
Aktenzeichen: 309 (305) F 119/77
ECLI: ECLI:DE:AGK:1979:0216.309.305F119.77.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 309
Tenor
1.) Die am XX.XX.XXXX vor dem Standesbeamten des Standesamtes J., Heiratsregister-Nr. N01 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
2.) Die elterliche Gewalt über das Kind
C. A., geb. am XX.XX.XXXX wird auf die Antragstellerin übertragen.
3.) Von dem Konto des Antragsgegners Nr. N02
bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
in E. werden auf das Konto der Antragstellerin
Nr. N03 bei der Bundesversicherungs-
anstalt für Angestellte in E. Rentenanwartschaften
in Höhe von 137,50 DM monatlich
bezogen auf den 31.Januar 1977-übertragen.
4.) Die Kosten des Rechtsstreits werdengegeneinander aufgehoben.
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