Amtsgericht Köln, 1986-09-17, 315 F 106/85

315 F 106/85Gericht erster Instanz17.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 315 F 106/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1986-09-17

Aktenzeichen: 315 F 106/85

ECLI: ECLI:DE:AGK:1986:0917.315F106.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 315

Tenor

1.) Die am 19.1.1973 vor dem Standesbeamten in Longerich Heir.Reg.Nr.4/1973 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

2.) Von dem Konto Nr. 00000000 X 000 des Antragstellers bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte werden auf das Konto Nr. 00000000 Y 000 der Antragsgegnerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 125,64 DM, bezogen auf den 31.5.1985, übertragen.

III. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des Unterhalts und die Klage der Antragsgegnerin auf nachehelichen Unterhalt werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,--DM abwenden, wenn nicht der Antragsteller zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Im übrigen werden die Kosten gegeneinander aufgehoben.

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