268 C 273/89•Amtsgericht Köln, 1992-02-10, 268 C 273/89
Amtsgericht Köln, 1992-02-10, 268 C 273/89
268 C 273/89Gericht erster Instanz10.02.1992
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 268 C 273/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-10
Aktenzeichen: 268 C 273/89
ECLI: ECLI:DE:AGK:1992:0210.268C273.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 268
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 254,29 DM
nebst 4 % Zinsen seit 11.01.1990 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 95 % der Klägerin
und zu 5 % dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 DM abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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