Amtsgericht Köln, 1995-06-12, 265 C 64/94

265 C 64/94Gericht erster Instanz12.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 265 C 64/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-06-12

Aktenzeichen: 265 C 64/94

ECLI: ECLI:DE:AGK:1995:0612.265C64.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 265

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, die jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages ausmachen muß.

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