265 C 652/93•Amtsgericht Köln, 1995-07-10, 265 C 652/93
Amtsgericht Köln, 1995-07-10, 265 C 652/93
265 C 652/93Gericht erster Instanz10.07.1995
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 265 C 652/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-07-10
Aktenzeichen: 265 C 652/93
ECLI: ECLI:DE:AGK:1995:0710.265C652.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 265
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 1.000,00 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 38 % und der Kläger 62 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Höhe der Sicherheitsleistung muß jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages ausmachen.
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