221 C 376/97•Amtsgericht Köln, 1997-12-12, 221 C 376/97
Amtsgericht Köln, 1997-12-12, 221 C 376/97
221 C 376/97Gericht erster Instanz12.12.1997
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 221 C 376/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-12
Aktenzeichen: 221 C 376/97
ECLI: ECLI:DE:AGK:1997:1212.221C376.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 221
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagten 1.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1997 zu zahlen.
Die Kosten tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung durch die Beklagten durch Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 1.800,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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