213 C 501/97•Amtsgericht Köln, 1998-02-11, 213 C 501/97
Amtsgericht Köln, 1998-02-11, 213 C 501/97
213 C 501/97Gericht erster Instanz11.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 213 C 501/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-11
Aktenzeichen: 213 C 501/97
ECLI: ECLI:DE:AGK:1998:0211.213C501.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 213
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den in der Wohnung der Klägerinnen im Hause C.Str.,
Köln, in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Diele verlegten Teppichboden zu erneuern.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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