Amtsgericht Köln, 1998-02-11, 213 C 501/97

213 C 501/97Gericht erster Instanz11.02.1998

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 213 C 501/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-02-11

Aktenzeichen: 213 C 501/97

ECLI: ECLI:DE:AGK:1998:0211.213C501.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 213

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den in der Wohnung der Klägerinnen im Hause C.Str.,

Köln, in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Diele verlegten Teppichboden zu erneuern.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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