Amtsgericht Köln, 1998-07-07, 209 C 146/98

209 C 146/98Gericht erster Instanz07.07.1998

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 209 C 146/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-07-07

Aktenzeichen: 209 C 146/98

ECLI: ECLI:DE:AGK:1998:0707.209C146.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 209

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht zurückgenommen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. § 495 a ZPO abgesehen.

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