209 C 146/98•Amtsgericht Köln, 1998-07-07, 209 C 146/98
Amtsgericht Köln, 1998-07-07, 209 C 146/98
209 C 146/98Gericht erster Instanz07.07.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 209 C 146/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-07-07
Aktenzeichen: 209 C 146/98
ECLI: ECLI:DE:AGK:1998:0707.209C146.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 209
Tenor
Die Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht zurückgenommen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. § 495 a ZPO abgesehen.
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