Amtsgericht Köln, 1999-06-21, 222 C 157/99

222 C 157/99Gericht erster Instanz21.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 157/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-21

Aktenzeichen: 222 C 157/99

ECLI: ECLI:DE:AGK:1999:0621.222C157.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 222

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 315,00 DM nebst 9,5 % Zinsen seit dem 01.03.1999 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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