222 C 157/99•Amtsgericht Köln, 1999-06-21, 222 C 157/99
Amtsgericht Köln, 1999-06-21, 222 C 157/99
222 C 157/99Gericht erster Instanz21.06.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 222 C 157/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-21
Aktenzeichen: 222 C 157/99
ECLI: ECLI:DE:AGK:1999:0621.222C157.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 222
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 315,00 DM nebst 9,5 % Zinsen seit dem 01.03.1999 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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