122 C 171/00•Amtsgericht Köln, 2000-06-29, 122 C 171/00
Amtsgericht Köln, 2000-06-29, 122 C 171/00
122 C 171/00Gericht erster Instanz29.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 122 C 171/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-29
Aktenzeichen: 122 C 171/00
ECLI: ECLI:DE:AGK:2000:0629.122C171.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 121
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. DM 860,50 nebst 4 % Zinsen seit dem 19.04.2000 sowie an den Kläger zu 2. 1721,00 DM nebst 4 % Zinsen seit 19.04.2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/2 die Kläger, zu 1/2 die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.900,00 DM.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.