151 C 149/20•Amtsgericht Köln, 2000-09-18, 151 C 149/20
Amtsgericht Köln, 2000-09-18, 151 C 149/20
151 C 149/20Gericht erster Instanz18.09.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 151 C 149/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-18
Aktenzeichen: 151 C 149/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2000:0918.151C149.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 151
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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