Amtsgericht Köln, 2001-04-03, 212 C 239/00

212 C 239/00Gericht erster Instanz03.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 212 C 239/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-03

Aktenzeichen: 212 C 239/00

ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0403.212C239.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 212

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 448,59 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 11.11.2000 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 4,9 % und der Kläger 95,1 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2900,-- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.