262 C 381/99•Amtsgericht Köln, 2001-05-28, 262 C 381/99
Amtsgericht Köln, 2001-05-28, 262 C 381/99
262 C 381/99Gericht erster Instanz28.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 262 C 381/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-28
Aktenzeichen: 262 C 381/99
ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0528.262C381.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 262
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 949,34 DM zuzüglich 4% Zinsen seit dem 16.06.1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Tatbestand entfällt gem. § 313 a Abs. 1 ZPO).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.