Amtsgericht Köln, 2001-07-03, 217 C 612/00

217 C 612/00Gericht erster Instanz03.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 217 C 612/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-03

Aktenzeichen: 217 C 612/00

ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0703.217C612.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 217

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.133,81 DM nebst 5 % Zinsen über dem

Basiszinssatz seit dem 17.01.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages

vorläufig vollstreckbar.

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