217 C 612/00•Amtsgericht Köln, 2001-07-03, 217 C 612/00
Amtsgericht Köln, 2001-07-03, 217 C 612/00
217 C 612/00Gericht erster Instanz03.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 217 C 612/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-03
Aktenzeichen: 217 C 612/00
ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0703.217C612.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 217
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.133,81 DM nebst 5 % Zinsen über dem
Basiszinssatz seit dem 17.01.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages
vorläufig vollstreckbar.
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