209 C 68/01•Amtsgericht Köln, 2001-07-12, 209 C 68/01
Amtsgericht Köln, 2001-07-12, 209 C 68/01
209 C 68/01Gericht erster Instanz12.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 209 C 68/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-12
Aktenzeichen: 209 C 68/01
ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0712.209C68.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 209
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger DM 8.000,-- nebst 1,5% Zinsen von DM 5.000,-- für die Zeit vom 16.2.1997 bis 9.3.2001 sowie aus DM 3.000,-- vom 2.12.1997 bis 9.3.2001 sowie 4% aus DM 8.000,-- seit dem 10.3.2001 zu zahlen, abzüglich am 12.6.2001 gezahlter DM 3.226,10.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 7.000,--.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.