Amtsgericht Köln, 2001-07-12, 209 C 68/01

209 C 68/01Gericht erster Instanz12.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 209 C 68/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-12

Aktenzeichen: 209 C 68/01

ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0712.209C68.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 209

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger DM 8.000,-- nebst 1,5% Zinsen von DM 5.000,-- für die Zeit vom 16.2.1997 bis 9.3.2001 sowie aus DM 3.000,-- vom 2.12.1997 bis 9.3.2001 sowie 4% aus DM 8.000,-- seit dem 10.3.2001 zu zahlen, abzüglich am 12.6.2001 gezahlter DM 3.226,10.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 7.000,--.

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