117 C 87/01•Amtsgericht Köln, 2001-07-19, 117 C 87/01
Amtsgericht Köln, 2001-07-19, 117 C 87/01
117 C 87/01Gericht erster Instanz19.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 117 C 87/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-19
Aktenzeichen: 117 C 87/01
ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0719.117C87.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 117
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 4.327, 42 DM nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz vom 19.06.1998 seit dem 06.04.2001 zu zahlen
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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