206 C 291/01•Amtsgericht Köln, 2002-08-02, 206 C 291/01
Amtsgericht Köln, 2002-08-02, 206 C 291/01
206 C 291/01Gericht erster Instanz02.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 206 C 291/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-02
Aktenzeichen: 206 C 291/01
ECLI: ECLI:DE:AGK:2002:0802.206C291.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 206
Tenor
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 487,23 EUR (= 952,94 DM) nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 20.12.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 44% und die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner in Höhe von 56%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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