268 C 251/02•Amtsgericht Köln, 2002-11-28, 268 C 251/02
Amtsgericht Köln, 2002-11-28, 268 C 251/02
268 C 251/02Gericht erster Instanz28.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 268 C 251/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-28
Aktenzeichen: 268 C 251/02
ECLI: ECLI:DE:AGK:2002:1128.268C251.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 268
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 178,92 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 03.05.01 und weitere 596,60 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit 03.05.02 an den Sachverständigen O. zu Gutachten Nr. 259-3-1 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner
verpflichtet sind, dem Kläger den zukünftigen Rückstufungsschaden, der diesem aufgrund des Verkehrsunfalles vom 26.03.2001 in L., W.- Str., in der Vollkaskoversicherung entsteht, zu 50 % auszugleichen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 25 % dem Kläger und
zu 75 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der aus dem Urteil zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, wenn der Kläger nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.